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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Die Anzeigenaufträge sind innerhalb des Zeitraumes abzuwickeln, der im Vertrag vereinbart wurde.

2. Die Preisnachlässe gegenüber der Preisliste wegen des Abschlusses mehrerer Aufträge werden nur dann gewährt, wenn sämtliche Aufträge innerhalb des vereinbarten Zeitraumes abgewickelt werden.
Für bereits abgerechnete Aufträge hat der Auftraggeber die Differenz zwischen dem vollen Preis gemäß Preisliste und dem vereinbarten reduzierten Preis nachzuentrichten, wenn ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt wird, die nicht vom Vertrag zu vertreten sind.

3. Der Verlag haftet nicht für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Zeitschrift.

4. Die Durchführung eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages kann wegen des Inhaltes,
der Herkunft oder der technischen Form der Anzeige abgelehnt werden. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

5. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Bei der Wiedergabe der Farben stellen Abweichungen bis zu 10% von der Vorlage keinen Mangel dar. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber unverzüglich zurückgesandt.

6. Der Auftraggeber hat bei mangelhaften oder un-vollständigem Abdruck der Anzeige ausschließlich den Anspruch auf Nachbesserung, das heißt auf Abdruck einer fehlerfreien Anzeige in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift. Schlägt diese Nachbesserung fehl, so ist er berechtigt, den Anzeigenpreis angemessen zu mindern.

7. Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber per Telefax übersandt. Reagiert der Auftraggeber hierauf nicht innerhalb der in dem Anschreiben genannten Frist, so gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Der Verlag verpflichtet sich, den Auftraggeber in dem Anschreiben auf die Rechtsfolgen der unterlassenen Reaktion hinzuweisen. Farbkorrekturabzüge werden nur auf besonderes Verlangen des Kunden gegen zusätzliche Berechnung erstellt.

8. Sind keine Größenangaben gemacht worden, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisrechnung zu Grunde gelegt.

9. Die Rechnung wird unmittelbar nach Erscheinen der Zeitschrift erteilt und ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung auszugleichen, wenn sich nicht aus der Rechnung etwas anderes ergibt. Bei Vorauszahlung oder Bankeinzug bis Erscheinungstermin 2% Skonto.

10. Im Verzugsfall werden für jede Mahnung 5 Euro berechnet. Desweiteren werden Verzugszinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt dem Verlag vorbehalten. Kommt ein Auftraggeber, der mehrere aufeinanderfolgende Anzeigen in Auftrag gegeben hat, mit der Bezahlung eines Auftrages länger als 1 Monat in Verzug, so ist der für den gesamten Zeitraum geschuldete Anzeigenpreis sofort fällig. Gleichzeitig ist der Verlag berechtigt, die folgenden Anzeigen nicht abzudrucken, bis die Anzeigen voll bezahlt sind.
Der Verlag ist verpflichtet, nach Eingang der fälligen Zahlung nebst Kosten der Geltendmachung dieses Anspruchs und nach Eingang der Druckvorlage die Anzeige für die vereinbarte Laufzeit ab nächstmöglicher Ausgabe abzudrucken.

11. Scheitert die Durchführung des Auftrages daran, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig das notwendige Druck-, Text- oder Bildmaterial zur Verfügung stellt, so ist er dennoch verpflichtet, den vollen Anzeigenpreis zu zahlen. Hat der Kunde mehrere Anzeigen in Auftrag gegeben, so ist der Gesamtbetrag für alle Aufträge in dem vorgenannten Fall sofort zur Zahlung fällig. Nach Eingang der Zahlung und des Materials ist der Verlag verpflichtet, die Anzeige für die vereinbarte Laufzeit ab nächstmöglicher Veröffentlichung zu drucken.

12. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestimmter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen trägt der Auftraggeber zusätzlich zu dem vereinbarten Preis.

13. Der Verlag sichert zu, dass die Auflagenhöhe während der gesamten Vertraglaufzeit um höchstens 20% unter die in der Preisliste genannten Auflage sinkt.
Ein Auflagerückgang bis zu 20% berechtigt nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Anzeigenpreise oder zu einer sonstigen Änderung der vertraglichen Vereinbarung. Sollte die Auflagenhöhe jedoch um mehr als 20% sinken, so mindert sich der Anzeigenpreis um dieselbe Prozentzahl. Des weiteren ist der Auftraggeber in diesem Falle auch zum Rücktritt berechtigt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

14. Der Verlag haftet gegenüber dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, seien es vertragliche, vorvertragliche, nebenvertragliche oder außervertragliche, insbesondere deliktische Ansprüche nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

15. Reklamationen bezüglich offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erscheinen der Zeitschrift schriftlich beim Verlag eingehen zu lassen, für später reklamierte Mängel ist die Haftung des Verlages ausgeschlossen.

16. Für den Fall, dass ein Teil oder die gesamte Anzeige gegen eine gesetzliche Bestimmung verstößt, steht dem Verlag das Recht zu, die Anzeige entsprechend zu verändern.

17. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckvorlagen endet 3 Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstandort ist Hannover, wenn der Auftraggeber zu den Kaufleuten, den juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder dem öffentlich rechtlichen Sondervermögen gehört.

19. Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln oder sonstige Teile des abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein, so behält der Vertrag im Übrigen seine Wirksamkeit, wobei an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen diejenige tritt, die wirksam ist und dem
wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.